Undichte Silikonfugen KEIN Versicherungsschaden Veröffentlicht am 22. März 20207. Dezember 2021 von dvmschaden Die größte Unklarheit im Bereich der Leitungswasserschäden, ist die Frage ob Nässeschäden die durch undichte Silikonfugen entstanden sind, als Versicherungsschäden gelten oder eben nicht.